Rechtswidriger Bescheid darf eines der schönsten Flussjuwele Österreichs nicht zerstören
Wien (OTS) - Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 zeigt sich
einen Tag vor der letzten Landtagssitzung in der Steiermark
solidarisch mit den AktivistInnen an der schwarzen Sulm. "Wir sind
alarmiert, weil eine einzigartige Flusslandschaft von der Zerstörung
bedroht ist. Die schwarze Sulm ist eine der letzten ursprünglich
erhaltenen Flussstrecken in Österreich. Landeshauptmann Voves soll
endlich Rückgrat zeigen und dem Recht zur Durchsetzung verhelfen",
sagt Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.
Längst ist der Politik bekannt, dass das Wasserkraftwerk nicht nur
gegen EU-Recht verstößt, sondern auch nach österreichischem
Naturschutzrecht nie genehmigt hätte werden dürfen. Die EU-Kommission
hat mittlerweile sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Österreich eingeleitet, was millionenschwere Strafzahlungen zur Folge
haben könnte.
Landeshauptmann Franz Voves hat es in der Hand, das Projekt mit einer
einfachen Weisung stoppen, schaut bislang aber tatenlos zu und bittet
stattdessen Umweltminister Berlakovich, ihm eine Weisung zu geben.
"Dieses Verhalten ist verantwortungslos. Es kann nicht sein, dass
diese Mutlosigkeit in der Politik dazu führt, dass ein klar
rechtswidriger Bescheid aufrecht bleiben kann - für ein
Wasserkraftwerk, das einen irreversiblen Eingriff in eines der
schönsten Flussjuwele Österreichs bedeutet und dessen Leistung
einfach durch zwei durchschnittliche Windräder ersetzt werden
könnte", betont Wahlmüller: "Hätte Österreich internationales
Umweltrecht umgesetzt, wäre die schwarze Sulm nie in Gefahr
gekommen."
Ursprünglich wurde das Projekt von der Wasserrechtsbehörde des Landes
Steiermark genehmigt, dann vom Umweltministerium in zweiter Instanz
wieder aufgehoben. Zuletzt sprach der Verwaltungsgerichtshof aber ein
Machtwort und erklärte den negativen Bescheid des Umweltministeriums
für ungültig. Der Grund: Der Landeshauptmann der Steiermark hatte
Berufung gegen die Entscheidung seiner eigenen Behörde eingelegt, was
verwaltungsrechtlich problematisch ist. Möglich wird diese paradoxe
Situation, weil Österreich internationales Umweltrecht der
Aarhus-Konvention nur mangelhaft umgesetzt hat und den
Umweltschutzorganisationen nicht genügend Rechte gibt, gegen
rechtswidrige Bescheide Berufung einzulegen. "Hätten
Umweltorganisationen das Recht gehabt, diese Berufung selbst
einzulegen, wäre die schwarze Sulm heute schon gerettet. In diesem
Fall hätte die Parteistellung der Umweltorganisationen genutzt werden
können, um die Genehmigungsmängel geltend zu machen", erklärt
Wahlmüller abschließend.